Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Spielplatzexperten

Stand: 02.11.2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Spielplatzexperten, Inhaberin Susanne Bodtke, Germaniastraße 8, 55459 Aspisheim („Spielplatzexperten“), gegenüber allen Kunden – Unternehmen, Kommunen/Behörden, Vereinen und Privatpersonen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von den Spielplatzexperten schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Leistungsgegenstand

Die Spielplatzexperten erbringen insbesondere folgende Leistungen:

  • Jährliche Hauptinspektion von Spielplätzen gemäß DIN EN 1176 und DIN 18034-1
  • Regel- bzw. operative Inspektionen gemäß DIN EN 1176-7
  • Sportgeräte- und Sportanlagenprüfungen nach DIN 79000 ff., DIN EN 15312, DIN 18032 u.a.
  • Sicherheitsprüfungen von Bewegungs-, Fitness- und Outdoor-Geräten
  • Instandsetzungen, Funktionsprüfungen und Sicherheitsbewertung
  • Projektierung, Planung, technische Beratung

Die Prüfungen erfolgen zerstörungsfrei und nach den anerkannten Regeln der Technik. Nicht Bestandteil der Prüfung sind Maßnahmen, die Eingriffe in Fundamenten, Bauteilen, Bodenaufbauten oder verdeckten Bereichen erfordern.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Bereitstellung aller relevanten Unterlagen (z. B. Herstellerinfos, frühere Prüfberichte, Bauunterlagen).
  • Sicherstellung der Zugänglichkeit aller Prüfbereiche.
  • Bereitstellung erforderlicher Hilfsmittel (z. B. Leitern), wenn notwendig.
  • Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners am Prüfungstag.

Wichtig: Werden Anreise-/Hotel-/Reisekosten durch Vertragsabschluss verbindlich gebucht und der Kunde storniert, sind diese Kosten zu erstatten.

Stornobedingungen:

  • Stornierung bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei
  • Stornierung bis 7 Tage vor Termin: 50 % der Auftragssumme
  • Stornierung bis 3 Tage vor Termin oder später: 100 % der Auftragssumme

§ 4 Durchführung der Leistungen

Die Prüfungen erfolgen neutral und nach fachlicher Sorgfalt. Nicht zugängliche oder verdeckte Bereiche werden nicht beurteilt. Bäume, Pflanzen und Vegetation sind nicht Bestandteil der Prüfung.

Werden Mängel festgestellt, erfolgt eine Dokumentation mit Maßnahmenempfehlung. Die Entscheidung über Sofortmaßnahmen liegt allein beim Betreiber.

§ 5 Prüfunterlagen, Dokumentation, Rechte

Die Spielplatzexperten erstellen einen Prüfbericht mit Fotodokumentation. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für interne Zwecke. Eine Veröffentlichung im Internet oder Nutzung für Werbung bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

Normenunterlagen (DIN EN 1176, DIN 18034, weitere Normen) werden aus urheberrechtlichen Gründen nicht bereitgestellt. Sie können jedoch schriftlich angefordert werden, soweit dies zulässig ist (z. B. Inhaltsangaben, Prüfgrundlagen, Normabschnitte ohne vollständige Texte).

§ 6 Vergütung / Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise aus dem schriftlichen Angebot. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

Bei erweiterten Leistungsanforderungen oder zusätzlichen Arbeiten wird die Vergütung angepasst.

§ 7 Haftung

Die Haftung der Spielplatzexperten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Spezifische Haftungsregelungen können schriftlich eingesehen werden oder auf Anfrage zugesandt werden.

Eine Haftungsbegrenzung wird nicht vereinbart, da eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung besteht.

§ 8 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf unserer Website oder wird auf Anfrage bereitgestellt.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Spielplatzexperten, 55459 Aspisheim.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag unberührt.